Hickhack um Übernachtungssteuern in Bayern

Am Mittwoch, 01. März 2023, beschlossen die Stadtväter und -mütter der bayerischen Landeshauptstadt provokativ eine Bettensteuer von 5 % im vollen Bewusstsein, dass der Landtag des Freistaats einen Tag später ein landesweites Verbot aller kommunalen Übernachtungssteuern verabschieden würde. Die Vorlage für einen entsprechenden Kabinettsbeschluss lag bereits seit Ende November 2022 vor.

Nach dem Willen des Stadtparlaments sollen volljährige Hotelgäste künftig 5 % als Bettensteuer auf den jeweiligen Übernachtungspreis on top bezahlen. Das gilt aber nicht für  Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. Am Donnerstag nun machte die Koalition aus CSU und Freien Wählern dem Münchner Stadtparlament einen Strich durch die Rechnung und setzte eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit ihrer Mehrheit im Landtag durch, obwohl man im Landtag wissen muss, dass man sich damit den Ärger des Städtetags auf sich ziehen wird.

Münchens Oberbürgermeister wird die Entscheidung des Landtags nicht akzeptieren und will die Sache von einem Gericht entscheiden lassen. Reiter begründet seine Ansicht mit dem Verweis darauf, dass die Regierung von Oberbayern stets verlange, mehr Einnahmen zu erzielen und damit den städtischen Haushalt zu verbessern. Mit der Entscheidung von CSU und Freien Wählern wird dies aber konterkariert. Der OB hält auch die Argumentation für abstrus, dass im Fall der Einführung der Bettensteuer weniger Besucher bzw. Hotelgäste nach Bayern bzw. München kommen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) behauptet, die Übernachtungssteuer würde dem Tourismus schaden. Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten. Und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) bezeichnete das Vorgehen des Münchner Stadtrats als wirtschafts- und tourismusfeindlich, weshalb die Münchner Gastronomie vor einer fehlgeleiteten rot-grünen Stadtpolitik zu schützen ist.

Der Bayerische Städtetag steht auf der Seite der Stadt München. Die Kommunen im Freistaat sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wiederum begrüßte den Landtagsbeschluss.
Nun werden Gerichte entscheiden müssen, was rechtens ist. Die Stadt München sieht im Veto des Landtags einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und will sich mit einer Popularklage gegen das Verbot der Bettensteuer wehren. Sogar die FDP im Rathaus hat dem schon zugestimmt, obwohl sie die Steuer ablehnt. Man darf gespannt sein, wie es hier weitergehen wird. Quelle: BR24 / DMM