Kfz-Steuern werden meistens steigen

Nach den bekannten Skandalen um manipulierte Pkw-Emissionen werden realistischere CO2-Tests eingeführt. Das dürfte für manche Autobesitzer zu höheren Abgaben führen. Von Steuererhöhungen sprach Finanzministerium im Frühjahr 2017 noch nicht. Und die CDU schloss höhere Abgaben für die Zeit nach 2017 grundsätzlich aus.

Die beschlossenen EU-Vorgaben für realistischere Abgastests greifen ab 01. September 2018. Im Klartext: Das das bisherige NEFZ-Prüfverfahren wird durch die WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt und die dann ermittelten Kohlendioxid-Emissionen fließen bei der Berechnung der küntigen Kfz-Steuer ein. Dies kann nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums "für einige ab dann neu zugelassene Pkw" zu Mehrbelastungen führen. Fachleute befürchten, dass die Kraftfahrzeugsteuer bei einigen Modellen um mehrere 100 % steigen wird.

Vermutlich müssen sich viele Mobilitätsmanager, Freiberufler aber auch private Autobesitzer damit abfinden, dass sie tiefer in die Tasche greifen müssen. Das hat damit zu tun, dass die realistischen Verbrauchswerte jüngsten Erhebungen zufolge jenseits der 40 %-Marke liegen dessen, was die Autohersteller behaupten.   WLTP wird bei der Abgasmessung auf dem Prüfstand in den allermeisten Fällen höhere CO2-Werte ergeben mit der Folge, dass auch Kfz-Steuer höher ausfallen wird.

Laut Bundesfinanzministerium gilt die Regelung nicht für Autos, die zwar nach dem 01. September 2018 produziet worden sind, deren Typengenehmigung aber schon vorher erteilt wurde. Der Tag der Wahrheit folgt erst zum 01. September 2019. Von da an gelten die neuen Regeln ohne Ausnahmen – und damit auch die höhere Kfz-Steuer – für alle neu zugelassenen Autos.

Das Bundeskabinett hatte am 25. Januar 2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird in Deutschland als Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten CO2-Werte für die Besteuerung von Neufahrzeugen der 01. September 2018 festgelegt. Ohne die Stichtagsregelung käme es zu einem für Verbraucher intransparenten gleitenden Übergang im Zeitraum bis August 2018, sobald das geänderte Unionsrecht in Kraft tritt und Hersteller sukzessive auf das neue Verfahren umstellen. Quelle: Bndesfinanzministerium / DMM