Klage gegen europäische Fluggastdatenspeicherung

Die dauerhafte Speicherung von Passagierdaten verstößt nach Ansicht von Datenschützern und Bürgerrechtlern gegen EU-Recht. Anwälte setzen laut Klageschrift darauf, dass das Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlegt.

Ähnlich den USA und vielen weiteren Ländern dieser Welt  werden sämtliche Informationen von Passagieren, die mit dem Flugzeug in die EU einreisen oder sie verlassen, für sechs Monate gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen noch anonymisiert vorgehalten. Die umfangreichen Datensätze (Passenger Name Record, PNR), die infolge der latenten Terrorgefahr auflaufen, übermitteln die Luftfahrtunternehmen an die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle. Rechtsgrundlage dafür ist das am 10. Juni 2017 in Kraft getretene Fluggastdatengesetz. Die Informationen werden fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten (und vermutlich nicht nur den) ausgetauscht.

Nach Ansicht eines Klägers ist "vollkommen unverständlich", warum Daten seiner Flüge "in bis zu 19 Kategorien zur Überprüfung an das Bundeskriminalamt übermittelt und dort fünf Jahre lang gespeichert werden sollen". Er sehe es nicht ein, "warum es erforderlich sein soll, von einem unbescholtenen Bürger wie ihm über Jahre bei einer Polizeibehörde seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse, seine Gepäckangaben, seine Zahlungsinformationen, ominöse 'allgemeine Hinweise' und viele weitere Daten zu speichern und zu verarbeiten".

Grundrechtswidrig ist der Klageschrift zufolge der Abgleich der Fluggastdaten mit "Mustern", "weil hiervon Fluggäste wie der Kläger unabhängig davon erfasst sind, ob sie vorbelastet sind, ob sie eine als kritisch eingestufte Flugroute nutzen oder dass sie während einer besonderen Gefahrenlage reisen". Der Kläger will verhindern, dass seine Daten zum Abgleich "mit für ihn völlig undurchsichtigen 'Mustern' genutzt werden". Die Muster beschreiben das Flugverhalten von bekannten Straftätern. Aus der Masse der bislang unbescholtenen Fluggäste sollen auf diesem Weg neue Verdächtige gewonnen werden. Das stelle "eine Rasterfahndung neuer Güte" dar. Auch die Übermittlung der Daten an weitere Staaten sei möglich. Dies führe zu Massenüberwachung im Flugverkehr.

Nach Angaben der Bundesregierung waren im April 2019 bereits 20 Fluggesellschaften technisch an das Fluggastdaten-Informationssystem angeschlossen. Von 11 dieser 20 Firmen würden aktuell Fluggastdaten zu einzelnen Flugrouten nach dem Fluggastdatengesetz verarbeitet und gespeichert, hieß es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion (PDF). Bei den übrigen Gesellschaften wurde zum damaligen Zeitpunkt die Datenübermittlung und -annahme noch getestet und analysiert.

Von Ende August 2018 bis Ende März 2019 wurden demnach mehr als 3,5 Millionen Fluggastdatensätze von mehr als 1,2 Millionen Passagieren verarbeitet und gespeichert. Dabei wurden rund 94.000 "technische Treffer" erzeugt und zur manuellen Überprüfung ausgeleitet. Anschließend wurden 277 Treffer "fachlich positiv überprüft". Diese seien dann an die Bundespolizei "zwecks Umsetzung der Fahndungsmaßnahme in eigener Zuständigkeit" übermittelt worden. Quelle: golem / DMM