Konsequenzen nach DB-Berateraffäre

Mit üppigen Beraterverträgen versorgt wurden ehemalige Bahn-Manager im Zeitraum 2010 bis 2018. Eine Zustimmung des DB-Aufsichtsrats lag bei rund der Hälfte der Kontrakte nicht vor. Eine vom Kontrollgremium beauftragte Kanzlei untersuchte die Machenschaften und legte nun einen Abschlussbericht vor.

Höchst fragwürdige Beraterverträge sind bei der Deutschen Bahn an der Tagesordnung. Schon deshalb, weil die Honorare für die Consultingfirmen in den letzten Jahren unbegreiflich hohe Summen erreichten. Etwa 300 Mio. Euro zahlt das staatseigene Unternehmen inzwischen pro Jahr für Beratungsleistungen Externer, wobei nie klar ist, wofür das Geld tatsächlich fließt.

Die Anwälte nahmen insgesamt 30 Beraterverträge unter die Lupe. 17 dieser Verträge hatten dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt worden und somit aktiengesetzkonform abgeschlossen. Während der Amtszeit von Bahnchef Rüdiger Grube wurde die Praxis, derlei Verträge genehmigen zu lassen, offensichtlich aufgeweicht. 13 Fälle, 11 davon bei DB Konzerntöchtern, wiesen entsprechende Unregelmäßigkeiten auf.

In zwei Fällen war die Konzernspitze betroffen, bei einem soll ein noch aktives DB-Vorstandsmitglied involviert. So soll Personenverkehrsvorstand Berthold Huber (56) einen Beratervertrag mit seinem Vorgänger Ulrich Homburg ohne Kenntnis des Aufsichtsrats unterzeichnet haben.  Es ist ein besonders brisanter Fall: Den Untersuchungen zufolge erhielt der ehemalige Personenverkehrsvorstand Ulrich Homburg – der 63-Jährige musste den Konzern 2015 vorzeitig verlassen - Zahlungen insgesamt knapp 1 Mio. Euro. Dabei soll es sich um Beratungen betreffend  S-Bahn-Tochtergesellschaften der Bahn und DB Regio gehandelt haben, Firmen also, die zuvor im Verantwortungsbereich Homburgs lagen.
Bei einem der Beraterverträge über 300.000 Euro entdeckte die Kanzlei keine ausreichenden Gegenleistungen.

Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen empfiehlt der Abschlussbericht dem Bahn-Aufsichtsrat, Beraterverträge mit ehemaligen Mitgliedern des DB-Vorstands oder Vorständen der Tochtergesellschaften fortan zu untersagen. Der Aufsichtsrat ist diesem Rat inzwischen gefolgt und hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die ohne seine Zustimmung abgeschlossenen Beraterverträge will der Aufsichtsrat auch nachträglich nicht befürworten. Im Fall von Verträgen ohne Gegenleistung sollen rechtliche Schritte eingeleitet werden, um das Honorar zurückzufordern. DMM