Geschäftsreisende nutzen in London gerne auch die Angebote der Onlineplattform airbnb. Ob alle Untervermieter legal handeln, scheint zweifelhaft. Deshalb versucht die Antibetrugsstelle der Bezirksverwaltung von Westminster herauszufinden, wer die Wohnungen vermietet und wenn, ob dies auch den Vorschriften genügt. Im Fall des 37-Jährigen, der sich den Tarnnamen Lara gegeben hatte, kamen ihm die Fahnder deswegen auf die Schliche, weil in etlichen Bewertungen von „Toby“ die Rede war, der den Gästen nette Ratschläge gegeben habe. Es erfolgten Nachforschungen bei der Bank des Vermieters, und dabei kam heraus, dass er jahrelang Geld von Airbnb erhalten hatte.
Erst wurde dem Vermieter das Wohnrecht entzogen, weil er seine für sozial Schwache gedachten Wohnung zweckentfremdet hatte. Und nachdem der Vermieter dagegen Einspruch erhoben hatte, kam es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Richter verurteilte ihn zur Zahlung von 110.000 Pfund (122.000 Euro), was in etwa den airbnb-Mieteinnahmen entspricht. 2018 wurden 24 weitere Sozialwohnungen von der Behörde wegen derartiger Praxen beschlagnahmt, gegen weitere 1.500 Vermieter wird zurzeit ermittelt. Quelle: taz / DMM