Kuwaitisches Boykottgesetz des Antisemitismus hat Vorrang

Im Rechtsstreit um die Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes mit israelischem Pass hat Kuwait Airways am 25. September 2018 vor dem Frankfurter Oberlandesgericht und damit auch in der zweiten Instanz gesiegt. Danach darf im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität, hier ein israelischer Staatsbürger, ein Flugzeug nicht besteigen, was nach Expertenmeinung eindeutig antisemitisch ist.

Der in Berlin lebende israelische Student wollte mit Kuwait Airways von Frankfurt über Kuwait City nach Bangkok fliegen. Das lehnte die Airline mit der Begründung ab, das kuwaitische Gesetz erlaube keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Israelis. Außerdem sei israelischen Staatsbürgern die Einreise in den Golfstaat, wie sie bei einem Zwischenstopp notwendig werde, grundsätzlich gemäß kuwaitischem Boykottgesetz von 1964 verboten. Deshalb hatten 2017 Politiker gefordert, der Airline die Start- und Landerechte in der Bundesrepublik zu entziehen.

Die Richter am OLG Frankfurt wiesen die Klage auf Beförderung und Schadensersatz zurück. Der Passagier hatte über ein Onlineportal einen Flug von Frankfurt via Kuwait nach Bangkok gebucht und erst später seine Passdaten bekanntgegeben. Da er für die Zwischenlandung in Kuwait weder ein Transit- noch ein Einreisevisum hätte bekommen können – aus unverständlichen Gründen gilt für israelische Staatsbürgern ein Boykottgesetz, hatte die Airline direkten Kontakt mit dem Fluggast aufgenommen, ihm die Sachlage dargestellt, das Flugticket gemäß ihren Geschäftsbedingungen storniert und ihm den Ticketpreis voll rückerstattet.
 
Vor Gericht hatte Kuwait Airways darauf verwiesen, dass man sich als Wirtschaftsunternehmen an deutsches Recht, an internationale Vereinbarungen, aber auch und an die kuwaitischen Gesetze halten müsse. Das Unternehmen habe in dieser Sache keinen Handlungsspielraum. Jeder Passagier sei für die nötigen Reisedokumente selbst verantwortlich.
 
Die Airline hatte dem Passagier sogar angeboten, ihm ohne zusätzliche Kosten einen qualitativ hochwertigeren Direktflug zu organisieren. Damit hätte er sich einen Umsteigeaufenthalt von fünfeinhalb Stunden in Kuwait erspart und wäre früher am Ziel angekommen. Dies lehnte der Kläger über seinen Anwalt ab. Der Fluggast war vor der aktuellen Klage auch bereits in einem Eilverfahren in zwei Instanzen unterlegen.

In den USA biss Kuwait Airlines hingegen auf Granit, weil Justitia dort nicht viel Federlesens mit Airlines, die Flugverbote für jüdische Bürger haben, macht. Nachdem 2015 das "Department of Transportation" in den USA entschied, dass Kuwait Airways gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstieß, als einem Israeli der Kauf eines Tickets von London nach New York verweigert wurde, nahm die Gesellschaft die Strecke aus dem Flugplan. Ebenso stellte sie innereuropäische Flüge ein, als 2016 ein Schweizer Gericht aus gleichem Anlass zugunsten eines Israelis geurteilt hatte. In Deutschland stehen die Richter zum antisemitischen Vorgehen des Carriers. Quelle: OLG Frankfurt, 25.09.2018. / DMM