Leibesvisitation - Sich wehren kann dumm ausgehen

Die Sicherheitskräfte der US-Grenzschutzbehörde TSA sind unantastbar. Sie dürfen während eines „Patdowns“ – intensivere Körperkontrolle – Passagiere behandeln, wie sie es für richtig halten. Beim Patdown sorgt ein Zufallsgenerator dafür, wer sich einer Leibesvisitation unterziehen muss. Selbst wenn die Agenten der Transportation Security Administration (TSA) dabei auch Geschlechtsorgane abtasten, mag dies zwar nicht zur guten Stimmung vor dem Flug beitragen, aber es ist erlaubt, so ein US-Gericht.

 

TSA-Officer dürfen beim Patdown überall hinfassen. Foto nbcnews

"U.S. Airport Pat-Downs Are About to Get More Invasive" meldete voriges Jahr die Nachrichtenagentur Bloomberg. Im Klartext: Die intensiveren Körperkontrollen wurden an allen US-Airports verstärkt. Das hat auch schon der eine oder andere deutsche Geschäftsreisende zu spüren bekommen, wenn ihn oder sie der Zufallsgenerator für eine intensivere Leibesvisitation ausgewählt hat. Dagegen protestieren hilft wenig; denn die TSA-Sicherheitsleute dürfen in diesem Zusammenhang so gut wie alles, was das Abtasten betrifft. Beschweren an Ort und Stelle sollte man besser unterlassen; denn dann kann einem die Verhaftung drohen.

Das Berufungsgericht 3rd U.S. Circuit Court of Appeals in Philadelphia hat kürzlich entschieden, dass TSA-Angestellte für aggressive oder sogar beleidigende Handlungen an Fluggästen nicht belangt werden können – sprich, sie sind immun gegen Schadenersatzforderungen, die im Rahmen eines Bundesgesetzes bei Tätlichkeiten, Übergriffen, ungerechtfertigten Festnahmen und dergleichen gestellt werden könnten.

Hintergrund war eine gerichtliche Auseinandersetzung, bei der sich eine Frau am Flughafen Philadelphia über ihre Behandlung durch TSA-Leute während des Patdowns lautstark beschwert hatte und daraufhin sogar festgenommen wurde. Die Dame strengte einen Zivilprozess an. 

Das Berufungsgericht stellt sich indes auf den Standpunkt, dass TSA-Angestellte eben Bundesangestellte sind, welche administrative Untersuchungen durchführen und damit nicht mit Polizisten verglichen werden können, die für nähere Körperdurchsuchungen eine Bewilligung brauchen. TSA-Personal sei nicht bewaffnet und habe auch nicht das Recht, Verhaftungen durchzuführen. Dazu wiederum müssen sie Polizeibeamte rufen, wie im vorliegenden Fall geschehen.

Im Klartext: TSA-Beamte dürfen durchaus übereifrig zu Werk gehen und im Sinne der Sicherheit des Landes willkürlich auch Bereiche bei Passagieren erkunden, was andere nicht dürfen. In den USA sind die „Patdown“-Prozeduren der TSA immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten, bei denen es um die öffentliche Leibesvisitation vor anderen wartenden Passagieren geht. Selbst Kinder müssen solche Abtastungen über sich ergehen lassen. Quelle: TSA / travelnews.ch / DMM