Luftverkehrsteuer nicht rückwirkend auf bestehende Buchungen anwenden

Die Reise- und Luftverkehrswirtschaft sieht sich mit neuen, zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert, die nicht zu schultern sein werden, meint der DRV und vergisst dabei, dass die Fluggesellschaften keinen Cent Steuern für ihre Milliarden verbrauchten Litern an Treibstoff bezahlen. Müssten sie dies, wie allen bodengebundenen Verkehrsträger, würde sich das Fliegen im Preis verdoppeln und verdreifachen.

So aber hat der Deutsche Reiseverband (DRV) zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ gestartet, um, wo wörtlich, einen Kahlschlag bei Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern zu verhindern. Stein des Anstoßes ist: Der Deutsche Bundestag will für alle Abflüge ab 01. April 2020 die Luftverkehrsteuer anheben. Dabei sollen nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch Flugbuchungen, die bereits getätigt wurden, rückwirkend besteuert werden. Das trifft Reiseveranstalter und Airlines hart, denn die erhöhte Luftverkehrsteuer kann in diesem Fall nicht nachträglich auf die Fluggäste umgelegt werden. 

Trotzdem werden viele Kunden verunsichert sein und in den Reisebüros nachfragen, ob ihre Reisen von der Erhöhung betroffen sind. Verwirrung und Unsicherheit ist hier programmiert, glaubt der DRV. Daher setzen sich BDL und DRV für die Änderung des Gesetzentwurfes ein: Die rückwirkende Besteuerung auf bereits bestehende und noch vor dem 01. April 2020 eingehende Buchungen muss ausgeschlossen werden! „Für Frühjahr und Sommer 2020 liegen bereits tausende Buchungen vor. Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen konnten die jetzt geplanten Steuererhöhungen nicht bei der Preiskalkulation berücksichtigen“, benennt DRV-Präsident Norbert Fiebig das Problem aus Sicht der Reisewirtschaft: „Um Verwerfungen auf Anbieterseite zu vermeiden, bitten wir die Abgeordneten, die rückwirkende Anwendung für bereits getätigte Buchungen im Gesetz auszuschließen.“ 

Herzstück der gemeinsamen Aktion ist die Webseite luftFAIRkehrsteuer.de, über die Beschäftigte von Reiseveranstaltern, Reisebüros, Fluggesellschaften sowie aller Anbieter in der Reisewirtschaft und auch Verbraucher gezielt an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten schreiben und auf die Problematik aufmerksam machen können. Solange die Beratung im Bundestag noch nicht abgeschlossen ist, gibt es noch eine Chance, die rückwirkende Steuererhöhung zu verhindern. 

Durch die Erhöhung der Luftverkehrsteuer sollen Einnahmen generiert werden, mit denen der Klimawandel weiter bekämpft werden soll. Konkret hat das  Bundeskabinett die Erhöhung beschlossen, um im Gegenzug die Mehrwertsteuer bei im Vergleich zum Fliegen hundertmal umweltfreundlicheren Bahnfahrten zu senken. DRV und BDL fordern in diesem Zusammenhang verbindlich zu verankern, das Augenmerk nicht nur auf die Bahn zu legen. „Ein festgelegter Betrag der neuen Einnahmen sollte für die Entwicklung und Markteinführung von regenerativen Kraftstoffen im Luftverkehr eingesetzt werden. Eine solche Maßnahme wäre ein sinnvoller Beitrag zur Sicherung der technologischen Leistungsfähigkeit des Standortes Deutschland“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Quelle: DRV / DMM