Neue Passagierrechte für Bahnfahrgäste

Das sind zweifellos gute Nachrichten für Bahnreisende in Europa: In der Plenarabstimmung Reform der Passagierrechte für den Bahnverkehr legte das Europaparlament die Art und Weise künftiger Entschädigungen fest.

Konkret werden Entschädigungen fällig, wenn der Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist. Von 60 bis 90 Minuten Verspätung müssen 50 % des Fahrkartenpreises rückerstattet werden, von 90 bis 120 Minuten 75 % und ab zwei Stunden der gesamte Fahrpreis. Es wird ein einheitliches EU-Formular in der jeweiligen Landessprache und in Englisch geben, mit dem der verspätete Bahnkunde sechs Monate lang seinen Anspruch auf die Entschädigung erheben kann.

Bahnunternehmen müssen ihre Fahrpläne samt Preisen und Verspätungen in Echtzeit untereinander, mit Bahnhofbetreibern und Ticketverkäufern teilen. So können die Angebote auf unabhängigen Preisvergleichsportalen gelistet werden, wie das im Flugverkehr seit langer Zeit selbstverständlich ist. Vor allem auf der europäischen Mittel- und Langstrecke soll das  zu gesunder Konkurrenz, wettbewerbsfähigeren Bahnen und daher günstigeren Tickets führen. Dann könnte sich der Umstieg von Straße und Luftverkehr auf die Schiene tatsächlich lohnen, pünktliche Bahnen würden belohnt.

Letztlich kommt die neue Regelung dem Klima und der Umwelt zu Gute. Denn der europäische Luftraum und das europäische Straßennetz, die ohnehin an ihren Kapazitätsgrenzen sind, würden entlastet.

Nach dem Votum im Plenum des Europaparlaments, müssen die neuen Passagierrechte für den Eisenbahnverkehr noch in Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die neuen Passagierrechte sollen ab 2020 gelten. Quelle: EU-Parlament / DMM