ÖBB: FFP2-Maskenpflicht in allen Zügen, Bussen und Bahnhöfen

Das Gesundheitsministerium Österreichs hat eine neue Verordnung erlassen: Danach gilt ab 25. Januar 2021 für alle Fahrgäste in den Zügen, Bussen und Bahnhöfen der ÖBB das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken. Die Fahrt ohne FFP2-Maske oder mit einem Mund-Nasen-Schutz geringerer Schutzklasse ist ab diesem Zeitpunkt streng verboten und wird hart bestraft.

Mit der Einführung der neuen Regelung werden wieder Schwerpunktkontrollen seitens der ÖBB durchgeführt. Personen, die in den Zügen der ÖBB keinen korrekten Mund-Nasen-Schutz der Schutzklasse FFP2 tragen, müssen gemäß den Beförderungsbedinungen mit einer Strafe von 40 Euro rechnen. Bei beharrlicher Verweigerung nach Aufforderung einen korrekten MNS (FFP2) zu tragen, kann auch ein Fahrtausschluss durch das Zugpersonal ausgesprochen werden. Die Sicherheit und Gesundheit der Fahrgäste hat oberste Priorität – diese Maßnahmen sollen dabei helfen, das Virus weiter einzudämmen und gemeinsam für eine sichere Fahrt für alle zu sorgen.

Die ÖBB tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit ihrer Fahrgäste und MitarbeiterInnen. Deswegen werden selbstverständlich auch alle MitarbeiterInnen in den ÖBB Zügen, Bussen und Bahnhöfen ab 25. Jänner 2021 eine FFP2-Maske bei der Arbeit verwenden. In den vergangenen zwei Wochen sind bereits mehrere tausend Stück FFP2-Masken an Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sowie Postbuslenkerinnen und Postbuslenker ausgegeben worden. Quelle: ÖBB / DMM