Personenverkehr rollt nach Ersatzfahrplan

Seit Betriebsbeginn am 20. Mai gilt bei der Deutschen Bahn im Personenverkehr wegen des Ausstandes der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ein Ersatzfahrplan. Die GDL hat ihren Streik im Personenverkehr um 2.00 Uhr begonnen. Ein Enddatum ist weiterhin nicht bekannt.

Foto: DB

Wie die Deutsche Bahn mitteilte, fahren die eingesetzten Züge weitgehend nach Plan. Wie ankündigt verkehren im Fernverkehr ein Drittel und im Regionalverkehr je nach Region bis zu zwei Drittel der Züge. Besonders eingeschränkt ist der Zugverkehr in den östlichen Bundesländern. In Berlin fährt etwas weniger als die Hälfte der S-Bahnen im 20-Minuten-Takt, das gilt auch für Hamburg. In Stuttgart verkehren auf den meisten Linien Langzüge im Stundentakt. In Bayern fährt im S-Bahn- und Regionalverkehr jeder zweite Zug. In NRW sind die Langläuferlinien der S-Bahn im Stundentakt unterwegs. Viele streikbedingt ausgefallene Züge werden durch DB-Busse ersetzt. Die DB hat in der Nacht vier Hotelzüge in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main und München zur Verfügung gestellt.

Die Ersatzfahrpläne sind über die Live-Auskunft der DB abrufbar: www.bahn.de/liveauskunft. Der Ersatzfahrplan des Fernverkehrs bietet eine Vorschau auf die nächsten 48 Stunden. Die Aktualisierung bis zum kommenden Freitag erfolgt am heutigen Mittwoch um 12 Uhr. Am frühen Nachmittag folgen die Daten für den S-Bahn- und Regionalverkehr. Dieser Ersatzfahrplan enthält eine Vorschau für die nächsten 24 Stunden.

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Dies ist auch nach dem ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte, also auch nach dem Streik noch möglich. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.

Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung. Quelle: DB / DMM