Rechtsanspruch auf Ladestationen

Mobilitätsmanager, Travelmanager, Flottenverantwortliche, sind sind teils Haus- oder Wohnungseigentümer, oft genug aber auch Mieter. Sie alle sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautomobile haben. Nun hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums abgesegnet.

Befragungen von E-Auto-Käufern haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Um das Ziel von rund 10 Mio. Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Mio. Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich. Das deutsche Miet- und Wohneigentumsrecht ist derzeit allerdings noch ein zentrales Hemmnis für die Errichtung privater Ladepunkte. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes soll hier Abhilfe schaffen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

Wie das Justizministerium meldet, werde so ein wichtiger Beitrag zur Förderung der E-Mobilität geleistet. Noch muss aber der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert, so das Justizministerium. Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht die Entscheidung als großen Schritt in Richtung Alltagstauglichkeit von E-Fahrzeugen. Quelle: Bundesjustizministerium / DMM