Reisewarnung soll aufgehoben werden

Die Bundesregierung plant die Aufhebung ihrer weltweiten Reisewarnungen ab 15. Juni 2020 für alle EU-Mitgliedsstaaten, für das Vereinigte Königreich, für die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen und Island. Allerdings dürfen sich Reisende in den genannten Ländern nicht überall frei bewegen. Das Bundeskabinett soll eine eine entsprechende Vorlage am Mittwoch, 27. Mai 2020, beschließen.

Am 18. Mai hatten sich bei zwei virtuellen Treffen auf Deutschlands Initiative die europäischen Außenminister auf ein koordiniertes und schrittweises Vorgehen hin zu einem sicheren Urlaub unter verantwortbaren Umständen, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Ziel war, ab 15. Juni die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts durch differenzierte Reisehinweise zu ersetzen. Viele Länder in Europa sind stark vom Sommertourismus abhängig – gerade auch von deutschen Reisenden. Deshalb wünschen sich diese Länder schnelle Lösungen. Außenminister Maas: „Deutschland trägt als „Reiseweltmeister“ dafür eine besondere Verantwortung. Gleichzeitig spielt für die Öffnung Europas das Infektionsgeschehen die Hauptrolle, dieses kann sich national und regional teils erheblich unterscheiden. Deshalb sind Differenzierungen wahrscheinlich. Es geht also um das Verständigen auf gemeinsame Regeln, nicht um komplette Reisefreiheit auf einen Schlag.“

Ein weitgehender Schutz von im Ausland weilenden Bundesbürgern vor einer Corona-Infektion kann freilich nicht garantiert werden. Um ihn möglichst effizient zu machen, sollen die 31 Länder die Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übernehmen. Doch ob das klappt, auch dafür wird es keine Garantie geben. Ferner sollen die 31 Länder Konzepte betreffend die Einhaltung von Abstandsregeln und zur Handhygiene, zum Tragen von Masken, und zur Belüftung und Desinfektion von Räumen entwickeln und überprüfen. Außerdem sollen sie hinreichende Testkapazitäten, Quarantäne- und Behandlungsmöglichkeiten und Konzepte für den Fall Corona-erkrankter ausländischer Gäste nachweisen. Quelle: Außenministerium / DMM