Ryanair stellt sich bei Rückerstattungen quer

Die Corona-Pandemie hat auch den beiden Lowcost-Airlines Ryanair und Easyjet mächtig zugesetzt. Nahezu alle Flüge mussten über mehrere Monate gestrichen werden. Vor allem bei Ryanair laufen die Kunden, die Flüge gebucht und bezahlt hatten, sie aber nicht antreten konnten, noch heute ihrem Geld hinterher.

Bekanntlich erschweren nahezu alle Airlines die an sich gesetzlich vorgeschriebenen Rückerstattungen der längst vereinnahmten Gelder. Und ohne staatliche Hilfen könnten sie die gar nicht erst zurückzahlen. Im Endeffekt bezahlt der Steuerzahler die Erstattungen. In aller Regel bieten die Carrier kostenlose Umbuchungen und Gutscheine an. Versuche, die Fluggesellschaften telefonisch zu kontaktieren, sind meist vergeblich, E-Mails werden ebenso wenig beantwortet. Die Airlines behandeln ihre Kunden nicht wie Könige, sondern wie Bettler. Auch die großen Netzwerkcarrier bilden da leider keine Ausnahme.

Bei Ryanair kann man eine Rückerstattung auf https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/coronavirus-covid-19 über einen Link-Button beantragen oder seinen Flug ändern. Beide Links führen allerdings nur zum Login zum eigenen Kundenkonto. Und wer hier die Rückzahlung seiner Flugkosten beantragen will, kommt am Ende nicht weiter. Laut den Iren wäre es sinnvoller den gebuchten und vor Monaten bezahlten Flug zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen bzw. einen Gutschein zu akzeptieren. Das Erstattungsverfahren hingegen könne aufgrund des hohen Kontaktaufkommens länger dauern.

Auch bei Easyjet wird die Erstattung wenig erklärt und ausgewiesen. Selbst bei denjenigen, die es auf mehr oder weniger umständlichem Weg geschafft haben, das Erstattungsformular (https://www.easyjet.com/de/refund-form) auf der Website zu erreichen, wird versucht, sie vom Gutschein zu überzeugen. Wer sich für die Erstattung entscheidet, kann laut Easyjet mit einer Rückerstattung „innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum einer Online-Anfrage“ rechnen.
Reiserechtler raten Betroffenen, ihre Forderung nach Rückzahlung per Einschreiben mit Rückschein geltend zu machen. Quelle: Ryanair / DMM