Ab Mitternacht (Nacht zum Donnerstag) fällt die Zertifikatspflicht generell, ebenso werden die Versammlungsbeschränkungen aufgehoben. Die Home- Office-Empfehlung wird ebenso abgeschafft wie die Maskenpflicht (mit Ausnahme von Innenräumen des ÖV sowie Gesundheitseinrichtungen). Die Einreise in die Schweiz unterliegt keinen besonderen (Corona-)Bestimmungen mehr. Es braucht auch keine Bewilligungspflicht für Großveranstaltungen mehr. Beibehalten wird die fünftägige Isolation bei Personen, die positiv auf Covid-19 getestet werden. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmaßnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass BesucherInnen eine Maske tragen müssen.
Gesundheitsminister Alain Berset erklärte, dass die schlimmste Phase der Pandemie überstanden sei. Die epidemiologische Lage entwickle sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben.
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.
Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben - wie von ihnen gewünscht - weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der Covid-Testung in Betrieben wird aufgehoben bzw. nur noch in eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Außerdem wird verhindert, dass große Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.
Mit der Aufhebung der Maßnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten finanziellen Hilfen für Unternehmen. Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie maßgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Quelle: travelnews.ch / DMM