So geht gerechte Strafe

In Deutschland werden Raser, sofern sie erwischt werden, von den Richtern in aller Regel statt ordentlicher Strafen nur mit Wattebällchen beworfen. Das ist der Grund, weshalb gewissenlose und geistig minderbemittelte Elemente Deutschlands Justitia nicht ernst nehmen und es in schöner Regelmäßigkeit zu eigentlich verbotenen Wettrennen in Innenstädten (mit mitunter tödlichem Ausgang für Unbeteiligte) kommt. Wie man es richtig macht, zeigte ein Richter im dänischen Lyngby nördlich von Kopenhagen.

Ein 42-jähriger war am 01. April 2021 auf einem Autobahnabschnitt im Raum Kopenhagen mit 210 km/h geblitzt worden. 110 km/h waren zugelassen. Unterwegs war der Wirrkopf mit einem 300 PS starken Porsche 993, der nicht ihm, sondern einer Leasinggesellschaft gehörte. Die wiederum hatte den Sportwagen an einen Freund des Rasers verleast.   

Ein Richter in Lyngby erließ nun ein Urteil, an dem der Raser noch lange knabbern wird. Zum einen muss der Verkehrssünder für 20 Tage ins Gefängnis, zum anderen wurde der Porsche eingezogen und verkauft. Der Erlös fließt in die Staatskasse. Was dem Raser noch mehr weh tun dürfte ist die Tatsache, dass er dem Leasingunternehmen den Schaden bezahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

In Dänemark können Autos oder Motorräder, mit denen besonders rücksichtslos gefahren wird, gemäß dem Anti-Raser-Gesetz war am 31. März 2021, beschlagnahmt werden. Das gilt auch für geleaste oder gemietete Fahrzeuge. In solchen Fällen müssen die Täter an einem Car-Rental- oder Leasingunternehmen den Neupreis des Wagens ersetzen, wobei es keine Möglichkeit gibt, dagegen Rechtsmittel einzulegen. 

Das dänische Anti-Raser-Gesetz war am 31. März 2021 in Kraft getreten – nur einen Tag später wurde der 42-Jährige mit mehr als 210 km/h erwischt. Seitdem hatte sich ein Prozess-Marathon hingezogen, der nun mit dem endgültigen Schuldspruch zu Ende ging. Quelle: Berlingske / DMM