Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung, haben sie die Möglichkeit auch noch nach dem Stichtag der 30. November ihre Kfz-Versicherung zu wechseln.

Wie das Vergleichsportal CHECK24.de berichtet, teilen einige Versicherungsunternehmen Erhöhungen der Versicherungsprämie erst kurz vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag mit. Damit sollen Kündigungen verhindert werden. Mit explizitem Bezug auf die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung - unabhängig vom Wechselstichtag. Fehlt dieses Kündigungsargument, kann das Versicherungsunternehmen die Kündigung ablehnen. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung bei der Assekuranz eingehen. Wirksam wird diese frühestens zum Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird.

"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist", sagt Thilo Knaupp vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Das Sonderkündigungsrecht gilt selbst dann, wenn die Gesamtprämie zwar günstiger wird, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt". Quelle: CHECK24.de / DMM