Störrische Schweizer Airlines

Geschäftsreisende, die mit Swiss fliegen, haben es bei Verspätungen und/oder Flugausfällen schwerer, eine Entschädigung gemäß europäischer Fluggastrechte zu bekommen. Denn die Lufthansa-Tochter ziert sich sehr viel mehr als etwa die Konzernmutter Lufthansa.

Schweizer Airlines sind knausriger mit Vergütungen als europäische Carrier. Swiss und Edelweiss lehnen viele Forderungen ab – das kann z.B. bedeuten, dass die Lufthansa die Verspätung eines Flugs von Zürich nach Berlin entschädigt, die Swiss, die zum gleichen Konzern gehört, hingegen nicht.

Zwar unterstehen die Schweizer Gesellschaften der gleichen Verordnung zu Entschädigungsansprüchen wie die EU-Airlines, doch wird diese in der Schweiz deutlich Verbraucherfeindlicher ausgelegt als in den europäischen Nachbarstaaten. Mit der Verordnung 261/2004 hat die EU die Rechte der Passagiere im Luftverkehr gestärkt. Wenn sie wegen einer Verspätung, eines Flugausfalls oder Überbuchung ihr Ziel verspätet oder gar nicht erreichen, haben sie einen Anspruch auf klar definierte Fluggastrechte wie Betreuungsleistungen und finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro je Passagier. Aufgrund der hohen Kosten versuchen insbesondere die Schweizer Carrier die an sich klare Rechtslage mit allen Mitteln gegen die Ansprüche abzuwehren. 

Schweizer Passagiere könnten dennoch versuchen, ihre Ansprüche an EU-Gerichten durchzusetzen. Auch beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL ist die Luftfahrtbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft) können Betroffene Hilfe erhalten. Mehr als 7.000 einschlägige Anzeigen gingen 2018 bei der Behörde ein. Das ist eine Verdoppelung innerhalb weniger Jahre. Auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 2019 blieb die Zahl der Beschwerden hoch. Quelle: NZZ / DMM