Taxi Deutschland verklagt Uber

Der amerikanische Konzern Uber verstößt weiterhin täglich gegen deutsche Gesetze und baut darauf sein Geschäftsmodell auf, so die die genossenschaftliche Taxi Deutschland Servicegesellschaft. Deswegen hat sie Uber verklagt. Die Taxler rechnen noch dieses Jahr mit einem Urteil des Landgerichts Frankfurt. In Deutschland steht Uber vor allem mit der Taxi-Branche im Clinch und wird auch in anderen Ländern oft wegen seiner Arbeitsbedingungen gerügt. Die Taxi Deutschland hatte in einem früheren Prozess den Dienst "UberPop" gestoppt.

Taxi Deutschland verklagt Uber, weil der US-Fahrdienst weiterhin täglich gegen deutsche Gesetze verstößt und darauf sein Geschäftsmodell aufbaut. Foto Taxi Deutschland

Entgegen den fortlaufend von Uber-Vertretern vorgebrachten Beteuerungen, sich an die Gesetze halten zu wollen, werden die deutschen Gesetze vorsätzlich ignoriert, behauptet die Taxi Deutschland Servicegesellschaft.. Wenn ein Gesetzesverstoß publik wird, lehnt Uber jede Verantwortung ab und verweist auf die Subunternehmer. Mehrere Verfahren sind gerade anhängig, darunter Klagen in Köln und Düsseldorf. Wo auch immer Uber den Markt betritt, scheint es nicht möglich zu sein, dass dieser Markteintritt gesetzeskonform läuft. Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste. Unter denen sind auch zahlreiche Geschäftsreisende, die Uber allein wegen der günstigen Tarife gerne nutzen.

In Österreich hat die Taxizentrale 40100 am Donnerstag, 25. Juli 2019, eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt, nach der Uber „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“ wurde. Betroffen vom Verbot sind alle Dienste in Wien – also UberX, Green, Black und Van – sowie die Pilotphasen in Graz, Linz und Salzburg.

Neue Klage von Taxi Deutschland. Die Taxi Deutschland eG hat jetzt erneut eine Klage vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach der erfolgreichen Klage aus dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht ausgebildete Privatfahrer (UberPop) als Geschäftsmodell vom Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche Klärung im Sinne der Verbraucher. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland: „Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung.“
Die Vorwürfe im Einzelnen:

  • Uber hat keine Genehmigung zur Personenbeförderung: Das über ihre App in einigen Städten Fahrten anbietende Unternehmen Uber B.V. (Sitz in Amsterdam) behauptet, nur als Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein. Tatsächlich legt Uber aber den Fahrpreis fest und kassiert ihn auch. Dass Uber die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer ausführen lässt, ändert nichts daran, dass Uber selbst das Beförderungsunternehmen ist. Da Uber überhaupt keine Genehmigung zur Beförderung von Fahrgästen hat, verstößt Uber permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz.
  • Vermittlungstechnik fördert Verstöße durch die Subunternehmer und Fahrer: Das Vermittlungssystem von Uber verhindert nicht, dass der Fahrer direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt. Zum Teil haben die Subunternehmer am Betriebssitz gar keine technischen Möglichkeiten zur Auftragsannahme und Weiterleitung an das Fahrzeug. Das Personenbeförderungsgesetz fordert allerdings, dass Fahraufträge am Firmensitz oder in der Privatwohnung des Mietwagenunternehmers eingehen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Mietwagen die Innenstädte verstopfen, während sie umherfahrend auf neue Aufträge warten.
  • Uber vermittelt Aufträge an Unternehmer, die die Rückkehrpflicht missachten: Aus allen Städten, in denen Uber Fahrten vermittelt, gibt es hinreichend Beweise dafür, dass die Subunternehmer von Uber sich nicht an die gesetzliche Rückkehrpflicht halten. Uber vermittelt dennoch weiter Aufträge an diese Unternehmer. Das Vermittlungssystem von Uber kennt den aktuellen Standort jedes Fahrzeuges durch die GPS-Funktion der App sehr genau und kann so auch erkennen und prüfen, ob das Fahrzeug nach Auftragsbeendigung zur Firmenzentrale zurückkehrt. Auch wenn die Fahrer sich nicht an die Rückkehrpflicht halten, vermittelt Uber weiter Fahraufträge an diese Fahrer. Uber macht sich damit der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht seiner Subunternehmer schuldig.

Die Taxi Deutschland eG will - im Interesse der ihr angeschlossenen Taxibetriebe - diese permanenten und systematischen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz durch die Uber B.V. nicht hinnehmen. Die Uber B.V. soll gerichtlich gezwungen werden, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Taxi Deutschland erwartet ein Urteil noch in diesem Jahr. Quelle: Taxi Deutschland eG / DMM