Tipps für Thomas Cook-Pleite-Betroffene

Steht der Flug unmittelbar bevor, lieber zu Hause bleiben, sich einen Rechtsanwalt nehmen und seine Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen.

Wenn die deutschen Thomas-Cook-Töchter Insolvenz eingereicht haben und man im Ausland festsitzt, greift die Insolvenzversicherung. Im Reise-Sicherungsschein, der bei den Unterlagen zu jeder Pauschalreise beiliegt, steht die Versicherung drin. Die Assekuranz so schnell wie möglich kontaktieren; sie ist u.a. dafür zuständig, im Ausland Gestrandete zurückzubringen.

Eine weitere Möglichkeit ist, nach Absprache mit der Assekuranz einen Rückflug buchen und die Kosten dann bei der Versicherung einreichen. Achtung: Am besten, man hat eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass man selbst einen Flug buchen darf.

Offensichtlich in nicht wenigen Fälle hat der Reisekonzern die Hotels im Ausland nicht bezahlt. Dann kann einem passieren, dass einen das Hotel vor die Türe setzt bzw. die Unterbringungskosten (nochmal) verlangt. In derlei Fällen sich in Absprache mit der Versicherung um einen sofortigen Rückflug bemühen. Nicht vergessen: eine Bestätigung des Hotels, dass das/die Zimmer nicht bezahlt waren.

Ist ein selbst gebuchter Rückflug nicht sofort möglich, bezahlt die Assekuranz in aller Regel die Kosten für die Unterkunft, wobei nur Kosten für Hotels in gleicher Kategorie erstattet werden.

Um notwendige Nachweise für die Erstattung von Kosten zu haben, empfiehlt sich, alle Vorgänge zu dokumentieren, auf Papier oder z.B. auch auf mobilen Geräten. DMM