Tipps zur richtigen Hilfeleistung am Unfallort

Zum Tag der Ersten Hilfe am 14. September 2019 rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, die Kenntnisse über Soforthilfemaßnahmen bei Unfällen aufzufrischen und regelmäßig den Verbandkasten zu überprüfen.

Ziel der Ersten Hilfe ist es, schlimmere Unfallfolgen zu verhindern und im Extremfall sogar Leben zu retten. Jeder und jede ist in der Pflicht, nach einem Unfall Erste Hilfe zu leisten: Es gilt Ruhe zu bewahren und zunächst die Unfallstelle abzusichern. Gibt es Verletzte, sollten diese aus der Gefahrenzone gerettet werden. Anschließend sollte der Notruf erfolgen und Erste Hilfe geleistet werden. Wichtig zu wissen: Wer Erste Hilfe verweigert, macht sich strafbar. Wer jedoch hilft und sein Bestes gibt, hat auch bei möglichen Fehlern keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Der richtige Umgang mit Bewusstlosigkeit zählt zu den wichtigsten Grundlagen der Ersten Hilfe. Atmet das bewusstlose Unfallopfer, muss es in die stabile Seitenlage gebracht werden, da sonst Erstickungsgefahr droht. Ist keine Atmung wahrnehmbar, ist die sogenannte Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich. Das bedeutet das abwechselnde Durchführen von Herzdruckmassage und Beatmung. Um im Fall der Fälle richtig helfen zu können, empfiehlt der ACE allen Verkehrsteilnehmern, die eigenen Kenntnisse über das Leisten Erster Hilfe regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.

Des Weiteren erinnert der ACE daran, die Verbandkästen in Kraftfahrzeugen mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Einmal jährlich und vor jeder Reise sollte unbedingt kontrolliert werden, ob der Inhalt des Verbandkastens noch vollständig und das Material haltbar ist. Ist etwas abgelaufen oder kurz davor, muss es ersetzt werden. Übrigens: Erste Hilfe-Sets, die der DIN 13164 entsprechen, erfüllen nicht nur die deutschen Standards, sondern auch die Anforderungen der meisten europäischen Länder.

Vor einer Reise ins Ausland rät der ACE, die Notrufnummer des jeweiligen Reiselandes in Erfahrung zu bringen und zu notieren. Beispielsweise in der EU und in vielen weiteren europäischen Ländern gilt der einheitliche Euronotruf 112. Quelle: ACE / DMM