Unterschiedliche Behandlung der Hotellerie

Das bayerische Kabinett hat neue wichtige Entscheidungen für den Tourismus geschaffen. Danach dürfen nach wochenlanger Schließung Hotels, Pensionen etc. in Bayern ab 30. Mai 2020 wieder Gäste empfangen. Zugleich wurden Hygieneregeln und Einschränkungen festgelegt. In den Hotels dürfen sämtliche Zimmer belegt werden, sofern sie über eine eigene Sanitäreinheit verfügen. Anders in Mecklenburg-Vorpommern: Dort wurde der Hotellerie eine Auslastungsgrenze von 60 % vorgeschrieben.

In den bayerischen Beherbergungsbetrieben müssen die gültigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden: Gemeinsam dürfen ein Zimmer nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner beziehen. Gruppenübernachtungen sind nicht erlaubt. Sowohl Mitarbeiter als auch Gäste müssen in Gemeinschaftsbereichen einen Mund-Nasenschutz tragen - nur im Freien gilt das nicht. Die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen beim Check-in sollen auf das Notwendigste beschränkt werden. Auf Fluren, Treppen, in sanitären Einrichtungen und anderen Gemeinschaftsbereichen müssen Gäste und Personal die Abstandsregel von 1,5 Metern einhalten. Die Betreiber müssen für Gemeinschaftsbereiche ein Lüftungs- und Reinigungskonzept erstellen und außerdem ein Parkplatzkonzept erarbeiten. Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche müssen vorerst geschlossen bleiben.

Zeitgleich mit Hotels und Pensionen sollen am 30. Mai auch diverse Freizeiteinrichtungen (vorwiegend im Freien) wieder den Betrieb dürfen - sofern sich die Infektionszahlen weiter gut entwickeln. Freizeitparks sollen öffnen, Stadt-, Berg-, Kultur und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken wieder erlaubt sein, touristischer Bus- und Bahnverkehr, Seilbahnen sowie die Fluss- und Seenschifffahrt sollen wieder starten.

Auch die Bayerische Schlösserverwaltung kann ihre Objekte wieder öffnen. Allerdings können Besuchermagnete wie die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg erst am 2. Juni und damit nach dem Pfingstwochenende Besucher empfangen.

Anders als in Bayern dürften in Mecklenburg-Vorpommern die Hotels nur maximal 60 % ihrer Zimmer auslasten. Gegen diese Belastungsobergrenze hat die Kölner Dorint-Hotelgruppe beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eine Normenkontrollklage eingereicht. Dorint spricht von Unverhältnismäßigkeit und von unwiederbringlichen Umsätzen. Auch könne Dorint kaum die Vorgabe erfüllen, dass Gäste aus Regionen mit zu vielen Infektionen nicht anreisen. Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusminister Harry Glawe macht der Hotellerie jetzt Hoffnungen auf weitere Lockerungen ab 15, Juni 2020. Quelle: Bay. Staatsregierung / Dorint / DMM