Die Dame wollte nach Wien fliegen und gab bei der Handgepäckkontrolle mehrfach an, eine Bombe mit sich zu führen. Diese Aussagen führten zu einer zeitintensiven, manuellen Luftsicherheitskontrolle. Es wurde jedoch keine Bombe gefunden. Allerdings gab's für die 40-Jährige eine Strafanzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Auch lehnte die Airline die Beförderung der Frau ab. Quelle: Bundespolizei / DMM