Weiterhin keine Geschäftsreisen nach Dänemark, Polen und Tschechien

Nur Geschäftsreisende und ein bestimmter Personenkreis dürfen ab sofort wieder die Grenzen zwischen Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich passieren. Des Weiteren darf man auch wieder auch nach Luxemburg. Die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden waren zu keinem Zeitpunkt während der Corona-Krise geschlossen. Einreiseverbote gelten nach wie vor für Geschäftsreisen von und nach Dänemark, Tschechien sowie Polen.

Laut Innenministerium würdige Bundesaußenminister Heiko Maas am Wochenende die Öffnung der Grenze zu Luxemburg als wichtiges Zeichen für eine schrittweise Normalisierung des Reiseverkehrs in Europa. Europa lebt davon, ein Europa ohne Grenzen zu sein, sagte Maas am Samstag bei einem Besuch an der Grenze auf der Moselbrücke zwischen dem deutschen Perl und dem luxemburgischen Schengen. Zwei Monate lang waren mehr als ein Dutzend Übergänge an der deutsch-luxemburgischen Grenze gesperrt gewesen mit Ausnahme von Güterverkehren an überwachten Übergängen.

Die wechselseitige Einreise an den Grenzen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für Personen, die ihre Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen, ab Samstag wieder möglich. Gleiches gilt für Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Business Traveller einreisen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Staatssekretariat für Migration) der Schweiz und das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich haben sich dazu auf eine gemeinsame Absichtserklärung verständigt. Die Einreise nach Österreich für Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenschaften setzt bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich voraus. Liegenschaftsbesitzer müssen bei der Einreise nach Österreich nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen SARS-CoV-2 Test, der nicht älter als vier Tage ist, mitführen.

Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden. Alle anderen Einreisebeschränkungen bleiben vorerst in Kraft. Selbstverständlich gelten für die einreisenden Personen während ihres Aufenthaltes die Vorgaben und Empfehlungen des jeweiligen Staates zum Schutz der Gesundheit.

Am Grundsatz, dass nur einreisen darf, wer zur Arbeit fährt oder einen anderen triftigen Grund geltend machen kann, hält die Bundesregierung noch bis 15. Juni 2020 fest. Einreisenverwehrt bleiben nach wie vor die Nachbarländer Dänemark, Tschechien und Polen. Quelle: Bundesministerium des Innern / DMM