Wien darf 3. Startbahn bauen

Was haben die beiden Flughäfen Wien und München gemeinsam und was trennt sie? Richtig: Beide brauchen dringend eine dritte Start- und Landepiste. Und während München dank der neuen bayerischen Regierung bis auf Weiteres von der 3. Bahn nur träumen kann, darf Schwechat, das seit mehr als zehn Jahren für seine dritte Piste 11R/29L kämpft, die nun tatsächlich bauen. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof gab dazu grünes Licht.

Der Flughafen Wien begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur 3. Piste: „Heute ist ein wichtiger, positiver Tag für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich. Ein allzu langes Verfahren hat nun mit einer unanfechtbaren, positiven Entscheidung seinen Abschluss gefunden. Diese Entscheidung sichert die langfristige Wachstumsperspektive und Wettbewerbsfähigkeit nicht nur für den Flughafen Wien, sondern für Österreichs Wirtschaft, Industrie, Tourismus und Arbeitsmarkt“, halten die Vorstände der Flughafen Wien AG, Mag. Julian Jäger und Dr. Günther Ofner, fest. Das Fluughafenmanagement wird nun die Entscheidung im Detail analysieren und demnächst über die nächsten Projektschritte informieren.

Am Flughafen Wien gibt es bis heute zwei sich kreuzende Pisten. Die neue (dritte) Start- und Landebahn wird 2.400 Meter südlich und parallel zur bestehenden Bahn 11L/29R liegen. Ähnlich dem Fall München gab es auch in Wien zahlreiche Beschwerden von Anrainern und Bürgerinitiativen gegen das Vorhaben. Die letzten wies der österreichische Verwaltungsgerichtshof am 06. März 2019 ab. Im Urteil der Richter, veröffentlicht am Montag, 18. März 2019, stellten die Richter fest, dass die dritte Piste nach dem Antrag des Flughafens nicht für Landungen vorgesehen ist, die bei Normalbetrieb über das Stadtgebiet von Wien führen. Sie wird demzufolge sogar eine Lärmentlastung für den Großteil der Bevölkerung bringen. Quelle: Verwaltungsgerichtshof Österreich / Flughafen Wien / DMM