Zweimal ohne Maske: Geld oder Knast

Die meisten Bahnreisenden akzeptieren die Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen. Aber es gibt nach wie vor Corona-Leugner und andere Schwachsinnige, die das Aufsetzen von Mund-Nase-Schutz verweigern. Bisher kommen sie i.d.R. mit einer lächerlichen Ermahnung davon. Aus dem Bahnkonzern kommen jetzt aber neue Töne: Wiederholungstäter in Sachen Maskenverweigerung sollen im Regional- und Fernverkehr künftig von der Beförderung ausgeschlossen und saftig bestraft werden.

In Berlin heißt es, es werde geprüft, ob rechtlich betrachtet ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden kann, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden. Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung berechtigt zum Aussprechen eines Beförderungsausschuss‘ bei drohender Gefahr. Mitnahmeverbots kennt DMM von den US-Fluggesellschaften. Die sperren Airline übergreifend jeden vom Flug aus, der sich nicht an die Vorschrift des

Zum Tragen kommt auch das Infektionsschutzgesetz. Das Nichtbefolgen des Tragens einer Schutzmaske ist ein Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder dann, wenn man keinen Ausnahmenachweis führen kann.  Nach Angaben der Bundespolizei sollen allein vom 12. September bis 07. Dezember über 200.000 Bahnfahrgäste ohne Schutzmaske angetroffen worden sein. Fast alle kamen, wie bereits erwähnt, nur mit einer läppischen Ermahnung davon. In Zukunft soll es eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs geben. Das kann eine saftige Geldstrafe oder sogar den längeren Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen bedeuten.

Das Problem: Wie kann ein Zugbegleiter be der Kontrolle erkennen, ob ein Maskenverweigerer schon mal ohne Schutzbedeckung Zug gefahren ist. Quelle: DB / Bundespolizei / DMM