Die Dummen bleiben die Bahn-Fahrgäste

Die am Donnerstag, 29. April 2021, vom europäischen Parlament beschlossene Fahrgastrechte-Novelle stellt in wesentlichen Punkten einen Rückschritt dar, behauptet der Fahrgastverband Pro Bahn.

Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf eine Novelle der Fahrgastrechte geeinigt. Das Ergebnis aber ist alles andere als Fortschritt, so der Fahrgastverband Pro Bahn. Er beklagt nämlich eine Reduzierung von Rechtsansprüchen der Fahrgäste. Wichtige Themen wurden diskutiert – keines der Ergebnisse kann sich sehen lassen.
„Es ist für uns Fahrgäste Alltag, auf unseren Fahrten mehrere Verkehrsunternehmen zu nutzen. So kann eine Reise beispielsweise mit einem Regionalzug der ODEG beginnen, dann einen Fernzug der DB nutzen und schließlich in einem Regionalzug von Go Ahead an das Ziel führen. Dieses war bislang mit einer Fahrkarte und einer durchgehenden Fahrkarte möglich. Hierzu besteht zukünftig allerdings keine Pflicht.“ kritisiert Ehrenvorsitzender Karl-Peter Naumann die Novelle. Und Lukas Iffländer, Bundesvorstandsmitglied: „Bei Anschlussverlusten ist die unternehmensübergreifende Weiterbeförderung dann keine Pflicht, hierdurch bleiben Fahrgäste auf der Strecke. Der nationale Gesetzgeber muss hier über den europäischen Standard hinausgehende Regelungen erlassen.“

Einziger positiver Aspekt ist die Pflicht zu Ermöglichung einer Fahrradmitnahme in den Zügen. Allerdings lässt der europäische Gesetzgeber hier offen, wie diese ermöglicht werden soll und wo es Begrenzungen und Sperrzeiten geben kann. Der Vorrang der Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwägen muss gewährleistet bleiben.

Die Fahrgastvertreter unterstützen das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsmittel zu schaffen – die jeweils schlechteste Lösung für alle zu übernehmen, ist aber nicht der richtige Weg. Besonders fällt dies bei Fällen höherer Gewalt auf, bei denen Fahrgäste künftig wieder auf sich allein gestellt wären, sollte die Novelle in dieser Form verabschiedet werden. Und was ist eigentlich höhere Gewalt? Braucht es eine Jahrhundertflut oder genügt es, wenn eine Strecke bei leichtem Sturm gesperrt wird, weil am Grünschnitt lin ks und rechts der Bahntrassen gespart wurde? Allein wegen dieser Unsicherheiten ist die Novelle den Fahrgästen nicht zumutbar, so der Verband. Auch sind die Grenzen zwischen höherer Gewalt und einem Mangel bei der Instandhaltung oftmals fließend. „Gerade bei Orkanen, Suiziden und externen Unfällen ist es für die Reisenden besonders wichtig, dass sie unabhängig von der Verkehrsmittelwahl oder dem ausführenden Unternehmen möglichst schnell zu ihrem Ziel kommen. Bloße Entschädigungen lösen hier häufig das Problem nicht. Im Moment der Störung ist die Organisation der Weiterbeförderung oder eine Unterbringung für die Nacht essenziell. Pro Bahn fürchtet, dass viele Unklarheiten erst von Gerichten geklärt werden können. Aufgrund der oftmals sehr niedrigen Streitwerte werden aber viele Fahrgäste darauf verzichten, ihre Ansprüche geltend zu machen, so dass die Bahnverwaltungen die Profiteure bleiben. Quelle: Pro Bahn / DMM