American Airlines verklagt Online-Reisebüro

American Airlines verklagt ein Online-Reisebüro wegen dessen „berüchtigter und dreister“ Versuche, Tickets ohne die Erlaubnis von AA im Namen von AA zu verkaufen, indem es „geheime und versteckte“ Hacks anwendet, die mit Täuschung und Falschdarstellung einhergehen.

American Airlines' Website wurde von einem Online-Reisebüro offensichtlich missbraucht. Foto: DMM

Anwälte der in Dallas Fort Worth ansässigen Fluggesellschaft haben bei einem Bezirksgericht in Texas eine Klage gegen Kiwi.com eingereicht, ein tschechisches Online-Reisebüro, das bis 2020 eine Geschäftsbeziehung mit American Airlines unterhielt und bis Vertragsende zugelassen war, AA-Tickets zu verkaufen. Der US-Carrier untersagte Kiwi.com den Verkauf der Tickets, nachdem er das Reisebüro beschuldigt hatte, „ausdrücklich verbotene“ Methoden anzuwenden, um günstigere Flugangebote als seine Konkurrenten anzubieten. Auf seiner Website prahlt Kiwi.com tatsächlich mit seinen „Reise-Hacks“, und American Airlines behauptet, einer dieser Hacks sei die umstrittene Methode zur Buchung versteckter City-Tickets.

Kiwi.com wurde 2016 ein autorisiertes Reisebüro für American Airlines, doch nur ein Jahr später wurde AA darauf aufmerksam, dass das Unternehmen mit „missbräuchlichen“ Verkaufsaktivitäten gegen die Regeln verstieß. Trotzdem schloss American Airlines 2018 eine neue Vereinbarung mit Kiwi.com ab, um sie zwei Jahre später dann doch zu kündigen. 

Kiwi.com soll bei der Suche nach möglichst günstigen einige Tricks angewendet haben, mit denen man den Preis manchmal deutlich reduzieren kann. So gibt es beispielsweise das sogenannte „Hidden City Ticketing“ bzw. „Skiplagging“. Besonders geübte Bucher wenden bei der Flugsuche zudem sogenannte „Travel Hacks“, also Tricks rund ums Reisen, an, die den Preis noch mal nach unten drücken können. Manchmal sogar um einige Hundert Dollar/Euro. Einer dieser Tricks ist das sogenannte „Hidden City Ticketing“, auch „Skiplagging“ genannt. Hierbei bucht man etwa einen Flug von A nach C, mit Zwischenstopp in B. Der Clou an der Sache ist, dass man eigentlich an die Stopover-Destination B möchte, dort einfach den Flughafen verlässt und den letzten Flug nach C verfallen lässt. I.d.R. ist nämlich das endgültige Reiseziel als Zwischenstopp viel billiger zu erreichen, als wenn man direkt dorthin fliegt – besonders bei interkontinentalen Flügen.

Die in New York gegründeten Flugsuchmaschine Skiplagged, die nach eigenen Angaben günstigere Flüge als jede andere Website findet, konzentriert sich vorwiegend auf diesen Trick. Und nach Meinung von American Airines hat dies auch Kiwi.com getan. Ein Beispiel: Jemand möchte von Seattle nach Amsterdam fliegen, Skiplagged findet einen Flug nach Delhi, Indien. Warum? Weil es anscheinend billiger ist, einfach in Amsterdam auszusteigen, als wenn man Amsterdam als endgültiges Ziel angibt. 

Auch von Deutschland aus ist das Buchen über die Plattform möglich. Viele Flugsuchmaschinen hierzulande bieten die Hidden-City-Option allerdings nicht an. Fakt ist:  Durch den Verzicht auf das letzte Segment entgeht den Airlines ein Teil des Gewinns. American Airlines warnte deshalb in einem Schreiben an Kiwi.com, solche wettbewerbswidrige Verkäufer zu unterlassen, doch die Tschechen hielten sich nicht an das Verbot und verkauften weiter AA-Tickets. 

Der Darstellung von AA zufolge wendet Kiwi.com u.a. eine Technik namens „Screen Scraping“ an, bei der Kiwi einfach über die Website AA.com nach Flügen sucht und dann fiktive E-Mail-Adressen verwendet, um Tickets im Namen von Kunden zu buchen. Ganz grundlegend beschreibt Screen Scraping das Auslesen von auf einem Bildschirm angezeigten Informationen – oftmals von einer Webseite. Die so gesammelten Informationen werden dann an anderer Stelle verwendet, um Aktionen auszuführen, die der Nutzer normalerweise selbst durchgeführt hätte.

Anfang 2023 hatten AA-Partner, darunter British Airways, Finnair und Iberia, bekannt gegeben, dass sie die Zusammenarbeit mit Kiwi.com beenden würden. Laut American Airlines lässt sich Kiwi.com trotz aller Vorwürfe nicht beirren und setzt unzulässige Mittel ein, um Fluginformationen zu erhalten und Tickets an Verbraucher zu verkaufen.

Dies ist keineswegs das erste Mal, dass Kiwi.com wegen seiner Verkaufspraktiken vor Gericht gezerrt wurde. 2021 erwirkte Southwest Airlines einen dauerhaften Unterlassungsanspruch gegen Kiwi.com, nachdem die Günstigfluggesellschaft vor Gericht gezogen war. Das beklagte Reisebüro hate die Southwest-Website für Flug- und Preisinformationen gescreent und Tickets an mehr als 170.000 Kunden weiterverkauft. Selbst Ryanair hat in der Vergangenheit auch rechtliche Schritte gegen Kiwi.com eingeleitet und einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der die Agentur daran hinderte, echte Kundenkontaktinformationen durch fiktive E-Mail-Adressen zu ersetzen. Michael O’Leary bezeichnete Online-Reisebüros als „Internetpiraten“, die Verbraucher täuschen und ihnen für Flugdienstleistungen überhöhte Preise berechnen.

In der aktuellen Klage von AA geht aus der Klageschrift hervor, dass Kiwi.com u.a. Gebühren für aufgegebenes Gepäck an Kunden verkauft haben soll, die eigentlich nichts für ihr Gepäck hätten bezahlen müssen. Quelle: AA / DMM