Arabischer Hass geht über Profit

Kuwait Airways hat im Sommer 2016 einem israelischen Staatsbürger, der in Deutschland lebt, die Flugreise von Frankfurt nach Bangkok verweigert. Grund: Der Kunde ist Israeli, und im Golf-Emirat Kuwait stehen alle Beziehungen zu Israel unter strenger Strafe. Der Mann klagte in Deutschland – und verlor vor dem Landgericht Frankfurt/M.. Eine Welle der Empörung schlägt dem Landgericht entgegen und Forderungen nach enem Entzug der Slots der Kuwaitis in Deutschland werden laut.

Seit Ewigkeiten sind sich die meisten arabischen Länder und Israel spinnefeind. Meist drohen die muslimisch geprägten Länder mit der Vernichtung Israels. Im Emirat wird jeder mit Geföngnis bis zu 10 Jahren bestraft, wer mit einem Israeli Handel treibt. Oberndrein muss der "Täter" auf eigene Rechnung ein Schild anfertigen lassen, auf dem er sich der geschäftlichen Kontakte zu Israelis zu bezichtigen hat. Das Schild muss er für drei Monate an der Frontseite seines Geschäfts anbringen. So steht es im „Einheitsgesetz zum Israel-Boykott“ des Emirats Kuwait. In der Luftfahrt wird der Hass der Araber ebenfalls überdeutlich: Beispiel Kuwait Airways: Der Carrier weigert sich israelische Staastsbürger zu transportieren, selbst wenn Abflug- und Zielort außerhalb arabischer Staatshoheiten liegen.

Seit September 2017 befasste sich das Frankfurter Landgericht mit dem zweifellos problematischen Fall. Bei dem ging es um eine in Deutschland lebenden Israeli, der beim arabischen Carrier ein Flugticket von frankfurt nach Bangkok gebucht hatte. Kurz vor der Reise stornierte die staatliche Gesellschaft das Ticket und berief sich auf das Gesetz, das es dem Unternehmen verbiete, einem Israeli ein Flugticket zu verkaufen. Zudem sollte der Mann in Kuwait umsteigen, was ebenfalls rechtswidrig sei.

Mit seiner Klage gegen die Abweisung kam der Israeli beim Frankfurter Landgericht nicht weit. Denn der Richter wies die Klage zurück mit dem Hinweis, der israelische Fluggast sei dem staatlichen Carrier Kuwait Airways nicht zumutbar. Dass Juden in irgendeiner Weise „nicht zumutbar“ sein sollen, ist die Sprache der „Nürnberger Rassengesetze“, die wiederum Grundlage für Boykott, Deportation und schließlich „Endlösung“ waren, schreibt zu diesem Fall die Bild-Zeitung. Der Anwalt des Klägers zeigte sich entstezt über das rassistische und antisemitische Urteil.

Frankfurts Bürgermeister Uwe Becker (CDU) wird z.B. in der Rundschau zitiert: „Eine Airline, die Israelis nicht befördern will, die das Luftverkehrsgesetz missachtet und Diskriminierung praktiziert, hat am Frankfurter Flughafen nichts verloren.“ Freilich kann Fraport selbst den Kuwaitis Starts und Landungen nicht verweigern. Derartige Verbote müsse die Bundesregierung verhängen. Auch das Bundesverkehrsministerium befasst sich inzwischen mit dem Verfahren. Ex-Bndesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass jede Fluggesellschaft, die in Deutschland aktiv ist, rechtlich verpflichtet ist, zahlende Kunden auch zu befördern. Das Skandalurteil, wie es bezeichnet wird, kann die Bundesregierung nicht aufheben, sie kann aber Kuwait Airways mit sofortiger Wirkung alle Landerechte in Deutschland entziehen.

Übrigens urteilen Richter in anderen Länder, beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder auch in unserem Nachbarland Schweiz, sehr viel feinfühliger. Auch dort gab es schon vergleichbare Fälle mit Kuwait Airways. Und die klagenden israelischen Staastsbürger bekamen immer Recht. Als Verlierer der jeweiligen Prozesse stellte Kuwait Airways aber lieber lukrative Strecken komplett ein, statt Israelis zu transportieren. Das Forbes-Magazin zu dieser menschenverachtenden Politik der Araber: „Hass geht über Profit“. Quelle: Frankfurter Rundschau / Bild / DMM