Geblitzt in der Baustelle

Baustellen sind eine bekannte Gefahrenstelle, daher werden dort gern mobile oder stationäre Blitzer aufgestellt, die zur Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit mahnen. Welche Strafen drohen Autofahrern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen anderen Verkehrsverstößen im Baustellenbereich?

Im Bereich von Baustellen gelten für Autofahrer keine Sonderregeln, sondern die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich Geschwindigkeit, Abstand, Überholen etc. Wenn Sie also in der Baustelle gegen das Tempolimit verstoßen haben, drohen Ihnen die üblichen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsieht. Entscheidend für die Höhe der Strafe ist nur, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden.

Baustellen werden durch das Baustellenschild (Verkehrszeichen 123) angekündigt. Sobald Sie eine Baustelle erkennen, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Wer trotz Gefahrenstelle – z. B. einer Baustelle – sein Tempo nicht anpasst, verstößt gegen § 3 Abs. 1 S. 2 StVO.

„Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Hierfür droht ein Bußgeld von mindestens 100 € und ein Punkt in Flensburg. Auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Straßen- oder Verkehrsverhältnisse eine geringere Geschwindigkeit erfordern.

In der Regel wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits vor dem Einfahren in die Baustelle stufenweise reduziert, z. B. außerorts von 120 auf 80 km/h. Innerorts gilt in Baustellen in der Regel Tempo 30. Ist zusammen mit dem Baustellenschild auch ein Verkehrszeichen angebracht, das die Geschwindigkeit beschränkt, endet die Geschwindigkeitsbeschränkung dort, wo die beschilderte Gefahr erkennbar nicht mehr besteht. In diesem Fall ist die Geschwindigkeitsreduzierung also am Ende der Baustelle automatisch aufgehoben, auch ohne, dass ein Schild dies extra ausweist.

Bei Radarkontrollen auf Autobahnen gelten die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts entsprechend. Wenn Sie in einer Baustelle innerorts oder auf einer städtischen Autobahn geblitzt werden, richten sich die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.

Doch nicht nur Geschwindigkeitsverstöße werden in Baustellenbereichen von Radarfallen erfasst. Auch Abstandsverstöße oder die Missachtung eines Überholverbots können von einigen Blitzern dokumentiert werden.

Grundsätzlich ist das Rechtsfahrgebot zu beachten. Das gilt natürlich auch und gerade in einer Baustelle, wenn die Fahrspuren schmaler sind als sonst. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Ereignet sich dadurch ein Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. Bei Gefährdung droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt.

In Baustellen besteht kein generelles Überholverbot, es sei denn, es ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angeordnet.

Autofahrer sollten bedenken, dass Überholvorgänge mit erhöhter Geschwindigkeit einhergehen und bei Fahrbahnverengungen die Gefahr einer Kollision besteht. In Baustellen ist die linke Spur in der Regel schmaler als die rechte, und oft weisen Verkehrsschilder darauf hin, dass nur Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als zwei Metern – inklusive Seitenspiegel – die linke Spur benutzen dürfen. Wer dies vorsätzlich ignoriert und mit einem breiteren Fahrzeug auf der linken Spur fährt, muss nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV, Nr. 142) mit einem Bußgeld von 40 € rechnen.

Viele Autofahrer sind überrascht, wie breit ihr Fahrzeug tatsächlich ist, denn bei der im Fahrzeugschein angegebenen Breite sind die Seitenspiegel nicht berücksichtigt. Eine Untersuchung des ADAC hat bereits 2013 ergeben, dass 120 Automodelle – darunter viele Klein- und Mittelklassewagen – breiter als zwei Meter sind. Wer also wissen will, ob er im Baustellenbereich wirklich die linke Spur benutzen darf, sollte sich sicherheitshalber informieren oder gleich selbst nachmessen.  

Nur innerhalb geschlossener Ortschaften darf man auch rechts überholen, vorausgesetzt, es sind mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden und entsprechend markiert. Ihr Fahrzeug darf außerdem ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten (§ 7 Abs. 3 StVO). Andernfalls ist das Rechtsüberholen – auch in Baustellen – verboten. Einen solchen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung können Blitzer ebenfalls feststellen.

Trifft einen die Höhe des Bußgelds empfindlich oder es werden Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gegen einen verhängt, sollte man einen Anwalt einschalten. Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid muss man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann das übernehmen. Dieser hat auch die Möglichkeit, Einsicht in die Akte zu dem Vorgang zu nehmen, denn viele Bußgeldbescheide können angefochten werden – zum Beispiel wegen Messfehlern. Quelle: www.anwalt.de / DMM