Höheres Bußgeld für SUV?

Aufgrund ihrer Größe und Bauweise scheinen SUV gefährlicher zu sein als „herkömmliche“ Fahrzeuge. Reicht das aber aus, um dem Fahrer eines SUV für einen Rotlichtverstoß einen erhöhtes Bußgeld aufzudrücken? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zu dieser Frage Stellung genommen (OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.09.2022, Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).

Die Vorinstanz – das Amtsgericht (AG) Frankfurt – hatte gegen einen SUV-Fahrer für einen Rotlichtverstoß ein Bußgeld verhängt, das mit einer Höhe von 350 EUR erheblich höher war als der Regelsatz von 200 EUR. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass von einem SUV aufgrund der Bauweise eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr ausgehe. Diese könne sich bei einer Kollision verwirklichen. Das höhere Bußgeld sei daher gerechtfertigt.

Das OLG war demgegenüber anderer Auffassung. Der Rotlichtverstoß mit einem SUV begründe an sich kein höheres Bußgeld. Dennoch habe der Bußgeldbescheid des AG Bestand. Das liege aber nicht an der speziellen Bauweise des Fahrzeugs, sondern an der massiven Vorbelastung des Fahrers.

Die Benennung eines „diffusen Fahrzeugtyps“ genügt nach Ansicht des Gerichts nicht, um höhere Sanktionen zu begründen. Er sei zudem nicht trennscharf zu bestimmen. Auch die angeblich höhere Verletzungsgefahr, die von SUV ausgehe, sei inzwischen durch Studien widerlegt.

Allerdings beziehen sich die im Bußgeldkatalog genannten Beträge auf nicht vorbelastete Betroffene. Sie sind dazu gedacht, wesentlich gleich gelagerte Sachverhalte, die regelmäßig vorkommen, gleichmäßig abzudecken. Die Höhe der dort genannten Bußgelder berücksichtigt aber nicht besondere Umstände im Einzelfall. Abweichungen sind daher möglich, wenn der betrachtete Einzelfall sich tatsächlich deutlich vom Normalfall unterscheidet.

Nachdem der Fahrer des SUV bereits zuvor einen Rotlichtverstoß begangen hatte, hält das OLG Frankfurt eine Abweichung des Bußgeldes nach oben für angemessen. Das habe allerdings nichts mit der Bauweise des Fahrzeugs und dessen vermeintlich höherer Gefährlichkeit zu tun.

Wie so oft zeigt sich auch hier: auf den Einzelfall kommt es an. Gerichte müssen zur Beurteilung eines Sachverhalts die Umstände des Einzelfalls betrachten. Sie sollten nicht einfach nach dem Fahrzeugtyp differenzieren.

Im konkreten Fall hat zwar der betroffene Fahrer selbst nichts von der Entscheidung des OLG. Er muss trotzdem das erhöhte Bußgeld zahlen und einen Monat Fahrverbot verkraften. Für alle anderen SUV-Fahrer tragen die Ausführungen des OLG aber erheblich zur Rechtssicherheit bei. Quelle: RA Sölen Izmirli, www.anwalt.de / DMM