Obwohl die Kreditkarte praktisch und hilfreich ist, fallen hierfür auch jährliche Gebühren an. Während des Auslandsaufenthalts werden meistens noch weitere Kosten fällig, da die meisten Kartenanbieter für das Abheben von Bargeld an Automaten Gebühren erheben. Außerhalb der EU muss zusätzlich zu den Abhebegebühren noch mit einem Aufschlag von rund 1,75 % gerechnet werden. Dies ist die sogenannte Auslandseinsatzgebühr, die ebenso beim Bezahlen in Geschäften oder Restaurants erhoben werden kann.
Auch Businessreisende sollten darauf achten, an Geldautomaten in Staaten, deren Zahlungsmittel nicht der Euro ist, die Belastung in der jeweiligen Landeswährung zu wählen und nicht „in Euro“. Ansonsten muss mit einem Aufschlag von bis zu 10 % vonseiten des Automatenbetreibers gerechnet werden.
Bereits während der Auslandsdienstreise oder danach sollten die Umsätze der Kreditkartenabrechnung überprüft werden. Am besten ist es, alle Belege der Zahlungen sorgfältig aufzubewahren, denn viele Abrechnungen der Kreditkarten sind intransparent und oftmals schwer nachzuvollziehen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung entweder der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr fehlt.
Folglich ist es zu empfehlen, bei einer unklaren bzw. unverständlichen Kreditkartenabrechnung bei der zuständigen Bank nachzufragen. Unberechtigte Umsätze sollten so schnell wie möglich gemeldet werden, damit das Zurückbuchen zügig vollzogen werden kann.
Wird die Kreditkarte im Ausland gestohlen oder geht sie verloren, ist das ärgerlich. In solch einem Fall sollte die Karte sofort gesperrt werden, indem entweder die jeweilige Bank oder der zentrale Sperr-Notruf – unter der Nummer (0049) 116 116 – kontaktiert werden sollte. Das Sperren der Karte ist stets kostenlos.
Anzuraten ist, eine Zweitkarte auf Reisen mitzunehmen, um – im Falle eines Diebstahls oder Verlustes – trotzdem bezahlen zu können. Manche Banken unterstützen betroffene Kunden, indem sie ihnen entweder eine Notfall-Karte zur Verfügung stellen oder Bargeld zusenden.
Mobil bezahlen. Das ist der neue Trend, endlich auch in Deutschland. In Ländern wie den Niederlanden, Schweden, China und den USA wird schon sehr häufig kontaktlos mit dem Smartphone bezahlt. Das ist überall möglich, wo das Wellensymbol für die NFC-Technik zu finden ist. Das eigene Mobiltelefon braucht zudem eine NFC-Schnittstelle - und eben die hinterlegte Karte. Für das mobile Bezahlen mit dem Handy ist bei manchen Systemen eine Internetverbindung nötig. Daher sollten Business Traveller darauf achten, ob und in welcher Höhe Roaming-Gebühren anfallen. Innerhalb der EU und in manchen europäischen Ländern entfallen diese Zusatzkosten mittlerweile.
Fürs mobile Bezahken benötigen Dienstreisende eine App auf Ihrem Handy. Das kann entweder die Banking-App der eigenen Bank oder Sparkasse sein oder eine Zahlungs-App von Anbietern wie Apple oder Google (apple Pay, Google Pay). Die Near Field Communiaction (NFC) ist perfekt geeignet, um Zahlungsdaten zwischen einem Smartphone und einem Kassenterminal auszutauschen. Zudem sichern Apple und Google die Apps zum Bezahlen auf unterschiedliche Weise ab, um zu verhindern, dass das Handy von Unbefugten dafür genutzt wird. NFC-fähige Kassen erkennen Geschäftsreisende am Wellensymbol, das in der Regel in der Nähe der Kasse oder am Bezahlterminal angebracht ist.
Google zwingt seine Nutzer dazu, eine Bildschirmsperre für das Handy zu aktivieren. Bei Summen von weniger als 25 Euro müssen sie das Gerät nicht entsperren, der Bildschirm muss aber aktiviert sein. Falls das Handy gestohlen wird, können die Diebe nur kleine Einkäufe damit bezahlen. Bei Apple weist man seine Identität über den Fingerabdruck, den Code für das Handy oder über das Aufnehmen des Gesichts nach.
Falls man sein Smartphone verloren hat oder es entwendet worden ist, sollte man die im Bezahldienst hinterlegte Karte umgehend deaktivieren oder sperren. Dafür gibt es bei den Anbietern unterschiedliche Wege: Android-Nutzer finden und sperren ihr Handy über die Funktion „Mein Gerät finden“. So lassen sich auch Daten löschen. Für diese Funktion muss jedoch sowohl eine Internetverbindung zum Gerät bestehen als auch die Standortermittlung aktiviert sein. Auch bei Apple muss das Gerät online sein, damit Nutzer es sperren oder die Daten löschen können. Quelle: www.anwalt.de - jur. Redaktion / DMM