Kreditkartengebühren künftig niedriger

Mit der überwältigenden Mehrheit von 621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen hat das Europäische Parlament kürzlich EU-weit Vorschriften zur Deckelung von Kredit- und Debitkarten-Gebühren beschlossen.

Das EU-Parlament bestätigte damit den am 17. Dezember letzten Jahres in den Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat gefunden Kompromiss zur Regulierung von Kartenzahlungen. Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankenentgelte werden für grenzübergreifende sowie für inländische Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes begrenzt. „Die Kreditkartengebühren von MasterCard und VISA werden damit nun endlich spürbar sinken“, freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gestartete verbandliche Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“

Bei nationalen Debitkartenzahlungen können die Mitgliedsstaaten für einen Übergangszeitraum von maximal fünf Jahren die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent eines gewichteten, durchschnittlichen Transaktionswertes oder auf eine absolute Obergrenze von 0,05 Euro je Transaktion deckeln. Dies soll Ländern wie Deutschland mit einem starken nationalen Debitkartensystem, wie z.B. der Girocard, die Umstellung erleichtern.

„Von großer Bedeutung für die Branche ist auch der Wegfall der ‚Honour-All-Cards-Rule‘, die Hoteliers heute noch zwingt, alle Karten einer Marke unabhängig von den dadurch verursachten Kosten anzunehmen“, erläutert Fritz G. Dreesen. So wird es Hoteliers zukünftig bei besonders teuren Corporate Cards, die von der beschlossenen Regulierung nicht erfasst sind, erlaubt sein, eine Weiterbelastung der Kreditkartengebühr an den Kunden („Surcharging“) vorzunehmen.

Die Regulierung betrifft sogenannte Vier-Parteien-Systeme, wie z.B. MasterCard und VISA. Drei-Parteien-Systeme, wie z.B. American Express oder Diners, bei denen nur eine einzige Bank involviert ist, werden in drei Jahren einer Überprüfung unterzogen. So sollen etwaige Anreize zur Umgehung der Regulierung unterbunden werden.

Die Regulierung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden und wird dann voraussichtlich im Mai 2015 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sechs Monate später wird die Kappung der Interbankenentgelte in Kraft treten. Quelle: IHA / DMM