Mehrurlaub ist keine Diskriminierung

Älteren Arbeitnehmern darf jährlich mehr Urlaub zugesprochen werden als ihren jüngeren Kollegen. Dies ist keine Diskriminierung, sondern gilt als besonderer Schutz älterer Beschäftigter. So entschied das Bundesarbeitsgericht.

Im vorliegenden Fall gewährte ein Schuhhersteller jedem Angestellten ab dem 58. Lebensjahr zwei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Eine jüngere Beschäftigte fühlte sich ihren älteren Kollegen gegenüber benachteiligt. Sie verlangte vom Unternehmen, ihr ebenfalls zwei Urlaubstage mehr zu genehmigen. Die Firma ließ sich darauf jedoch nicht ein. Die Regelung sei in keiner Weise diskriminierend. Ältere Menschen benötigten einfach mehr Zeit, um sich körperlich von der Arbeit zu erholen. Dies wolle man ihnen ermöglichen. Nach dieser Weigerung verklagte die Angestellte ihren Arbeitgeber.

Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage der Frau jedoch zurück. Es liege zwar eine unmittelbare Benachteiligung der jüngeren Angestellten vor, diese sei jedoch rechtlich vertretbar und angemessen. "Unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist zulässig, wenn sie objektiv und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline die gesetzliche Grundlage. Im vorliegenden Fall ist dieses legitime Ziel der Schutz von älteren Beschäftigten. Zu diesem Zweck darf der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im eigenen Ermessen anpassen, dazu gehört auch zusätzlicher Urlaub. Quelle: Deutsche Anwaltshotline / DMM

Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 956/12).